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Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Medieninformatik und Medieninformatik - dual (Fachspezifischer Teil)

Veröffentlichungsdatum:04.05.2021 Inkrafttreten01.10.2021
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.10.2021 bis 30.09.2024Außer Kraft
Fundstelle Brem.ABl. 2021, S. 583

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juris-Abkürzung: MedInfIStudBacfPO BR 2021
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:MedInfIStudBacfPO BR 2021
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Medieninformatik und Medieninformatik - dual
(Fachspezifischer Teil)
Vom 4. Mai 2021
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.10.2021 bis 30.09.2024

aufgeh. durch § 8 Absatz 2 der Ordnung vom 9. April 2024 (Brem.ABl. S. 842)

Die Rektorin der Hochschule Bremen hat am 11. Juni 2021 gemäß § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Februar 2021 (Brem.GBl. S. 216), die vom Fakultätsrat der Fakultät 4 auf der Grundlage von § 87 Satz 1 Nummer 2 BremHG in Verbindung mit § 12 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 der Grundordnung der Hochschule Bremen vom 16. Dezember 2008 (Amtliche Mitteilungen der Hochschule Bremen 2/2010, 2/2019) sowie § 62 Absatz 1 BremHG beschlossene Bachelorprüfungsordnung fachspezifischen Teil der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Medieninformatik und Medieninformatik - dual in der nachstehenden Fassung genehmigt.

Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Bachelorprüfungsordnungen der Hochschule Bremen vom 11. Oktober 2011 (Brem.ABl. S. 1457) (AT-BPO), der zuletzt durch Ordnung vom 27. Oktober 2020 (Brem.ABl. S. 1080) geändert wurde, in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang

(1) Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester. Sie beinhaltet in Abhängigkeit von der belegten Studiengangsvariante eine Praxisphase oder eine Praxisphase mit vier ergänzenden Betriebsphasen, das integrierte Auslandsstudium, die Bachelorthesis und das Kolloquium.

(2) Der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Umfang des Studiums beträgt 210 Leistungspunkte.

(3) Regelungen zur Praxisphase, zu den Betriebsphasen, zum integrierten Auslandsstudium, zu Anzahl und Form der abzulegenden Modulprüfungen sowie zu den Voraussetzungen für die Anmeldung zu Modulen ergeben sich aus Anlage 1 sowie den Modulbeschreibungen.

§ 2
Auslandsstudium und Praxisphase

(1) Das integrierte Auslandsstudium besteht aus einer theoretischen Studienphase im Ausland und dem Modul 5.4 „Auslandssemesterbegleitung“. Es wird in der Regel im 5. Semester durchgeführt.

(2) Die praktische Studienphase umfasst in beiden Studiengangsvarianten ein Betriebspraktikum und das Modul 6.5 „Praxisvorbereitung“. Dieser Teil der praktischen Studienphase wird in der Regel im 6. (Praxisvorbereitung) und 7. Semester (Betriebspraktikum) durchgeführt.

(3) In der dualen Studiengangsvariante umfasst die praktische Studienphase darüber hinaus vier Betriebsphasen, welchen jeweils ein Theorie-Praxis-Transfer-(TPT-) Modul zugeordnet ist. Dieser Teil der praktischen Studienphase wird in der Regel als Vor- und Nachbereitung der ersten vier Fachsemester durchgeführt.

§ 3
Prüfungs- und Studienleistungen

(1) Anzahl und Form der abzulegenden Modulprüfungen regelt Anlage 1.

(2) Die Studierenden können für die Prüfungsleistungen Referat, Hausarbeit, Projektarbeit, Präsentation und Entwicklungsarbeit Themen vorschlagen. Die Prüfungsleistungen nach Absatz 1 mit Ausnahme der Klausur können auch durch eine Gruppe von Studierenden in Zusammenarbeit angefertigt werden (Gruppenarbeit).

(3) Studienleistungen werden in den in Anlage 1 gekennzeichneten Modulen erbracht. Anzahl und Form der Studienleistungen sind durch die Prüfenden festzulegen und zu Beginn einer Lehrveranstaltung bekannt zu geben. Mögliche Formen sind Berichte, Hausaufgaben, Tests, Präsentationen und Entwicklungsarbeiten.

§ 4
Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss besteht aus:

1.

drei Professorinnen oder Professoren,

2.

zwei Studierenden,

3.

einem Mitglied des Prüfungsamtes mit beratender Stimme.


§ 5
Bachelorthesis und Kolloquium

(1) Die Bachelorprüfung besteht aus den Modulprüfungen gemäß Anlage 1, der Bachelorthesis und dem Kolloquium, in dem die Bachelorthesis zu verteidigen ist.

(2) Das Thema der Bachelorthesis kann einmal ohne Anrechnung eines Prüfungsversuchs innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.

(3) Die Frist zur Bearbeitung der Bachelorthesis beträgt 9 Wochen.

(4) Der schriftliche Teil der Bachelorthesis ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen.

§ 6
Gesamtnote der Bachelorprüfung

Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich zu 12 % aus der Note der Bachelorthesis, zu 3 % aus der Note des Kolloquiums und zu 85 % aus dem Durchschnitt der Noten der übrigen Module nach Anlage 1.

§ 7
Bachelorgrad

Nach bestandener Bachelorprüfung verleiht die Hochschule den Grad „Bachelor of Science“ („B. Sc.“).

§ 8
Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungsordnung tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung tritt die Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Medieninformatik vom 30. April 2013 (Brem.ABl. S. 551), die zuletzt durch Ordnung vom 8. März 2016 (Brem.ABl. S. 215) geändert wurde, außer Kraft. Absatz 3 bleibt unberührt.

(3) Studierende, die das Studium vor dem 1. Oktober 2021 aufgenommen haben, legen die Bachelorprüfung nach den bisherigen Bedingungen ab. Auf Antrag können sie die Bachelorprüfung in der nicht-dualen Variante nach dieser Ordnung ablegen mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen soweit wie möglich angerechnet werden. Diese Regelung gilt bis zum 31. März 2025. Danach gilt diese Ordnung mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen soweit wie möglich angerechnet werden.

Anlage 1

Anlage 1: Prüfungs- und Studienleistungen der Bachelorprüfung

 

SWS1

Cre-
dits2
MI/MI-
dual

Studien-
leistung3

Prüfungs-
leistung4

Gewicht

Modul 1.1 Einführung in die objektorientierte Programmierung

 

6/5

 

KL

2 %

1.1.1 Einführung in die objektorientierte Programmierung

2

 

 

 

 

1.1.2 Einführung in die objektorientierte Programmierung

2

 

 

 

 

1.1.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Modul 1.2 Grundlagen der Mathematik für Medieninformatik

 

6/5

 

KL

2 %

1.2.1 Grundlagen der Mathematik für Medieninformatik

2

 

 

 

 

1.2.2 Grundlagen der Mathematik für Medieninformatik

2

 

 

 

 

1.2.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Modul 1.3 Grundlagen der Informatik

 

6/5

 

KL

2 %

1.3.1 Grundlagen der Informatik

2

 

 

 

 

1.3.2 Grundlagen der Informatik

2

 

 

 

 

1.3.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Modul 1.4 Grundlagen der Medieninformatik

 

6/5

 

PF

2 %

1.4.1 Grundlagen der Medieninformatik

2

 

 

 

 

1.4.2 Grundlagen der Medieninformatik

2

 

 

 

 

1.4.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Modul 1.5 Grundlagen der Gestaltung

 

6/5

 

EA

2 %

1.5.1 Grundlagen der Gestaltung

2

 

 

 

 

1.5.2 Grundlagen der Gestaltung

2

 

 

 

 

1.5.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Modul 1.6 Theorie-Praxis-Transfer 15

 

-/5

 

 

 

1.6.1 Theorie-Praxis-Transfer 1

 

 

 

 

 

Modul 2.1 Objektorientierte Anwendungsentwicklung

 

6/5

 

EA

3 %

2.1.1 Objektorientierte Anwendungsentwicklung

2

 

 

 

 

2.1.2 Objektorientierte Anwendungsentwicklung

2

 

 

 

 

2.1.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Modul 2.2 Angewandte Mathematik für Medieninformatik

 

6/5

 

PF

3 %

2.2.1 Angewandte Mathematik für Medieninformatik

2

 

 

 

 

2.2.2 Angewandte Mathematik für Medieninformatik

2

 

 

 

 

2.2.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Modul 2.3 Rechnernetze

 

6/5

 

PF

3 %

2.3.1 Rechnernetze

2

 

 

 

 

2.3.2 Rechnernetze

2

 

 

 

 

2.3.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Modul 2.4 Entwurf von Mediensystemen

 

6/5

 

EA

3 %

2.4.1 Entwurf von Mediensystemen

2

 

 

 

 

2.4.2 Entwurf von Mediensystemen

2

 

 

 

 

2.4.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Modul 2.5 Gestaltung digitaler Medien

 

6/5

 

EA

3 %

2.5.1 Gestaltung digitaler Medien

2

 

 

 

 

2.5.2 Gestaltung digitaler Medien

2

 

 

 

 

2.5.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Modul 2.6 Theorie-Praxis-Transfer 2

 

-/5

 

 

 

2.6.1 Theorie-Praxis-Transfer 2

 

 

 

 

 

Modul 3.1 Softwaretechnik

 

6/5

 

KL

4 %

3.1.1 Softwaretechnik

2

 

 

 

 

3.1.2 Softwaretechnik

2

 

 

 

 

3.1.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Modul 3.2 Algorithms for Digital Media

 

6/5

 

EA

4 %

3.2.1 Algorithms for Digital Media

2

 

 

 

 

3.2.2 Algorithms for Digital Media

2

 

 

 

 

3.2.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Modul 3.3 Informationssicherheit

 

6/5

 

PF

4 %

3.3.1 Informationssicherheit

2

 

 

 

 

3.3.2 Informationssicherheit

2

 

 

 

 

3.3.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Modul 3.4 Projekt Teil 1

 

6/5

 

PA

3%

3.4.1 Projekt Teil 1

4

 

 

 

 

3.4.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Modul 3.5 Mensch-Computer-Interaktion

 

6/5

 

EA

4 %

3.5.1 Mensch-Computer-Interaktion

2

 

 

 

 

3.5.2 Mensch-Computer- Interaktion

2

 

 

 

 

3.5.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Modul 3.6 Theorie-Praxis-Transfer 3

 

-/5

 

 

 

3.6.1 Theorie-Praxis-Transfer 3

 

 

 

 

 

Modul 4.1 Datenbankbasierte Web-Anwendungen

 

6/5

 

EA

4 %

4.1.1 Datenbankbasierte Web-Anwendungen

2

 

 

 

 

4.1.2 Datenbankbasierte Web-Anwendungen

2

 

 

 

 

4.1.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Modul 4.2 Computer Graphics

 

6/5

 

EA

4 %

4.2.1 Computer Graphics

2

 

 

 

 

4.2.2 Computer Graphics

2

 

 

 

 

4.2.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Modul 4.3 Projekt Teil 2

 

12/10

 

PA

6 %

4.3.1 Projekt Teil 2

8

 

 

 

 

4.3.2 Modulbezogene Übung

2

 

 

 

 

Modul 4.4 Wahlpflichtmodul Gestaltung

 

6/5

 

EA

4%

4.4.1 Wahlpflichtmodul Gestaltung

2

 

 

 

 

4.4.2 Wahlpflichtmodul Gestaltung

2

 

 

 

 

4.4.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Modul 4.5 Theorie-Praxis-Transfer 4

 

-/5

 

 

 

4.5.1 Theorie-Praxis-Transfer 4

 

 

 

 

 

Modul 5.1 Ausland: Fachbezogenes Wahlpflichtmodul

 

12

 

 

6 %

5.1.1 Ausland: Fachbezogenes Wahlpflichtmodul

 

 

 

 

 

Modul 5.2 Ausland: Wahlmodul

 

6

 

 

 

5.2.1 Ausland: Wahlmodul

 

 

 

 

 

Modul 5.3 Wahlmodul

 

6

 

 

 

5.3.1 Wahlmodul

4

 

 

 

 

5.3.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Modul 5.4 Auslandssemesterbegleitung

 

6

 

PF

 

5.4.1 Auslandssemesterbegleitung

4

 

 

 

 

5.4.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Modul 6.1 Wahlpflichtmodul 1 Medieninformatik

 

6

 

 

4 %

6.1.1 Wahlpflichtmodul 1 Medieninformatik

2

 

 

 

 

6.1.2 Wahlpflichtmodul 1 Medieninformatik

2

 

 

 

 

6.1.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Modul 6.2 Wahlpflichtmodul 2 Medieninformatik

 

6

 

 

4 %

6.2.1 Wahlpflichtmodul 2 Medieninformatik

2

 

 

 

 

6.2.2 Wahlpflichtmodul 2 Medieninformatik

2

 

 

 

 

6.2.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Modul 6.3 Wahlpflichtmodul 3 Medieninformatik

 

6

 

 

4 %

6.3.1 Wahlpflichtmodul 3 Medieninformatik

2

 

 

 

 

6.3.2 Wahlpflichtmodul 3 Medieninformatik

2

 

 

 

 

6.3.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Modul 6.4 Wahlpflichtmodul 4 Medieninformatik

 

6

 

 

4 %

6.4.1 Wahlpflichtmodul 4 Medieninformatik

2

 

 

 

 

6.4.2 Wahlpflichtmodul 4 Medieninformatik

2

 

 

 

 

6.4.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Modul 6.5 Praxissemestervorbereitung

 

6

 

PF

1 %

6.5.1 Praxissemestervorbereitung

4

 

 

 

 

6.5.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

Modul 7.1 Betriebspraktikum

 

18

 

PF

 

Modul 7.2 Bachelorthesis

 

12

 

 

 

7.2.1 Bachelorthesis

 

 

 

 

12 %

7.2.1 Kolloquium

4

 

 

 

3 %

Summe

139

210

 

 

100 %

Tabelle der Modulabhängigkeiten nach § 1 Absatz 3

Modul

Vorausgesetzte Module

3.4

1.1 oder 2.1,
1.2 oder 2.2,
1.3 oder 2.3,
1.4 oder 2.4, sowie
1.5 oder 2.5

4.3

3.4

5.1, 5.2 und 5.4

1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 sowie mindestens 90 Leistungspunkte aus den ersten vier Semestern

6.1 bis 6.4

1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 sowie mindestens 90 Leistungspunkte aus den ersten vier Semestern

7.1

1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 2.1, 2.2, 2.3, 2.4, 6.5 sowie mindestens 120 Leistungspunkte

Fußnoten

1

Zahl der Semesterwochenstunden Kontaktstudium.

2

Leistungspunkte nach ECTS.

3

Ein Kreuz kennzeichnet, dass zu diesem Modul eine Studienleistung vorgesehen ist.

4

Prüfungsleistungsformen: KL - Klausur, R - schriftlich ausgearbeitetes Referat, PA - Projektarbeit, EA - Entwicklungsarbeit, PF - Portfolio, B - Bericht, PR - Präsentation.

5

Die Theorie-Praxis-Transfer-Module bilden nach näherer Ausgestaltung durch die Modulbeschreibungen die fachinhaltliche Verzahnung der an der Ausbildung beteiligten Lernorte ab. Sie nehmen Bezug auf die Lernergebnisse der dem jeweiligen Semester zugeordneten übrigen Module. Bestandteil der Theorie-Praxis-Transfer-Module ist die nachgewiesene erfolgreiche Teilnahme an den Praxisphasen.


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