[Red.Anm.: Gemäß § 8 Absatz 2 und 3 der Prüfungsordnung vom 8. Juli 2019 (Brem.ABl. S. 950) gilt folgende Regelung: ,,(2) Mit Inkrafttreten dieser Ordnung tritt die Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Shipping and Chartering (Fachspezifischer Teil) vom 24. Juni 2013 (Brem.ABl. S. 933), die zuletzt durch Ordnung vom 11. November 2014 (Brem.ABl. 2015 S. 157) geändert wurde, außer Kraft. Absatz 3 bleibt unberührt. (3) Studierende, die das Studium nach der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Shipping and Chartering (Fachspezifischer Teil) vom 24. Juni 2013 (Brem.ABl. S. 933), die zuletzt durch Ordnung vom 11. November 2014 (Brem.ABl. 2015 S. 157) geändert wurde, aufgenommen haben, legen die Bachelorprüfung nach den bisherigen Bestimmun-gen ab. Auf Antrag können sie das Studium nach dieser Ordnung fortsetzen mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen angerechnet werden. Diese Regelung gilt bis zum 28. Februar 2023. Danach gilt diese Ordnung mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen angerechnet werden.”]