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Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Technische und Angewandte Biologie (Fachspezifischer Teil)

Veröffentlichungsdatum:14.05.2024 Inkrafttreten01.10.2024
Fundstelle Brem.ABl. 2024, S. 917
Zitiervorschlag: "Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Technische und Angewandte Biologie (Fachspezifischer Teil) vom 14. Mai 2024 (Brem.ABl. 2024, S. 917)"

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juris-Abkürzung: T/AngBioIStudBacfPO BR 2024
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:T/AngBioIStudBacfPO BR 2024
Ausfertigungsdatum:14.05.2024
Gültig ab:01.10.2024
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2024, 917
Gliederungs-Nr:-
Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Technische und Angewandte Biologie
(Fachspezifischer Teil)
Vom 14. Mai 2024
Zum 25.04.2025 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Rektor der Hochschule Bremen hat am 9. Juli 2024 gemäß § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. März 2023 (Brem.GBl. S. 305), die vom Abteilungsrat der Fakultät 5 Abteilung 2 auf der Grundlage von § 87 Satz 1 Nummer 2 BremHG in Verbindung mit § 12 Absatz 4 Satz 1 sowie Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 der Grundordnung der Hochschule Bremen vom 16. Dezember 2008 (Amtliche Mitteilungen der Hochschule Bremen 1/2010), die zuletzt durch Ordnung vom 17. November 2020 (Amtliche Mitteilungen der Hochschule Bremen 1/2022) geändert wurde, sowie § 62 Absatz 1 BremHG beschlossene Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Technische und Angewandte Biologie (Fachspezifischer Teil) genehmigt.

Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Bachelorprüfungsordnungen der Hochschule Bremen vom 27. Juni 2023 (Brem.ABl. S. 762) in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang

(1) Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester. Sie beinhaltet ein zweisemestriges Auslandsstudium (integriertes Auslandsstudium), bestehend aus einem theoretischen Studiensemester und einem praktischen Studiensemester, die Bachelorthesis und das Kolloquium.

(2) Der Beginn des integrierten Auslandsstudiums setzt den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten aus den ersten vier Studiensemestern voraus.

(3) Der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Umfang des Studiums beträgt 210 Leistungspunkte.

§ 2
Integriertes Auslandsstudium

Das Studium enthält gemäß der näheren Festlegungen in den Modulbeschreibungen ein integriertes Auslandsstudium im nicht-deutschsprachigen europäischen oder außereuropäischen Ausland. Die vorgesehene zeitliche Lage und die Umfänge des theoretischen und praktischen Auslandsstudiums ergeben sich aus Anlage 1. Das praktische Studiensemester kann nur in begründeten Härtefällen ausnahmsweise im Inland durchgeführt werden; der Prüfungsausschuss entscheidet.

§ 3
Prüfungs- und Studienleistungen

(1) Anzahl und Form der abzulegenden Modulprüfungen regelt Anlage 1. Die Prüfungsleistungen werden in den in § 7 Absatz 2 AT-BPO genannten Formen erbracht.

(2) Die Studierenden können für alle Prüfungsleistungen nach Absatz 1 außer für Klausuren und mündliche Prüfungen Themen vorschlagen. Die Prüfungsleistungen nach Absatz 1 mit Ausnahme der Klausur können auch durch eine Gruppe von Studierenden in Zusammenarbeit angefertigt werden (Gruppenarbeit). Die Gruppengröße soll in der Regel vier Personen nicht überschreiten.

§ 4
Bachelorthesis und Kolloquium

(1) Die Bachelorthesis wird mit einem Kolloquium zum Thema der Arbeit abgeschlossen.

(2) Die Frist zur Bearbeitung der Bachelorthesis beträgt neun Wochen.

(3) Der schriftliche Teil der Bachelorthesis ist in mindestens drei gedruckten, gebundenen Exemplaren sowie nach den Vorgaben des Vorsitzes des Prüfungsausschusses in elektronischer Form zu übermitteln.

§ 5
Gesamtnote der Bachelorprüfung

Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich zu 12 % aus der Note der Bachelorthesis, zu 3 % aus der Note des Kolloquiums und zu 85 % aus dem Durchschnitt der übrigen Modulnoten nach Anlage 1.

§ 6
Bachelorgrad

Nach bestandener Bachelorprüfung verleiht die Hochschule den Grad „Bachelor of Science“ („B. Sc.“).

§ 7
Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungsordnung tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft. Sie gilt erstmals für Studierende, die bei oder nach Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung ihr Studium an der Hochschule Bremen aufnehmen.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Ordnung tritt die Bachelorprüfungsordnung für den Internationalen Studiengang Technische und Angewandte Biologie vom 19. April 2021 (Brem.ABl. S. 592) außer Kraft. Absatz 3 bleibt unberührt.

(3) Studierende, die das Studium nach den bisherigen Bedingungen aufgenommen haben, legen die Bachelorprüfung nach den Bedingungen der Bachelorprüfungsordnung für den Internationalen Studiengang Technische und Angewandte Biologie vom 19. April 2021 (Brem.ABl. S. 592) ab. Auf Antrag können sie die Bachelorprüfung nach dieser Ordnung ablegen mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen so weit wie möglich anerkannt werden. Diese Regelung gilt bis zum 31. März 2028. Danach muss die Bachelorprüfung nach dieser Ordnung abgelegt werden mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen so weit wie möglich anerkannt werden.

Anlage 1

Anlage 1: Prüfungsleistungen der Bachelorprüfung

Modul

Modulform

SWS

ECTS

Prüfungsleistung

Module 1. - 2. Semester

 

 

 

 

1.1 Biologische Formenvielfalt I - Biological Diversity I

P

5

6

KL, PF

1.2 Chemie des Lebens I - Chemistry of Life I

P

5

6

KL, PF

1.3 Einführung in die Genetik und die Molekulargenetik - Introduction to Formal and Molecular Genetics

P

5

6

KL, PF

1.4 Chemie des Lebens II - Chemistry of Life II

P

5

6

KL, PF

1.5 Blue Sciences I - Blue Sciences I1)

WP

5

6

Je nach
gewähltem
Modul

2.1 Biologische Formenvielfalt II - Biological Diversity II

P

5

6

PF

2.2 Stoff- und Energieflüsse in biologischen Systemen - Material and Energy Flow in Biological Systems

P

5

6

KL, PF

2.3 Einführung in die Mikrobiologie - Introduction to Microbiology

P

5

6

KL, PF

2.4 Grundlagen der Zellbiologie und Immunologie - Basics of Cell Biology and Immunology

P

5

6

PF, KL

2.5 Blue Sciences II - Blue Sciences II1)

WP

5

6

Je nach
gewähltem
Modul

Summe 1. - 2. Semester

 

50

60

 

Vertiefung Industriebiologie

 

 

 

 

3.1 Einführung in biotechnologische Verfahren - Upstream Prozesse - Introduction to Biotechnological Engineering - Upstream Processing

PI

5

6

PF

3.2 Molekularbiologische Methoden - Methods of Molecular Biology

PI

5

6

PF, KL

3.3 Wahlpflichtmodul 1 - Compulsory Module Choice 1

WP

 

6

Je nach
gewähltem
Modul

3.4 Wahlpflichtmodul 2 - Compulsory Module Choice 2

WP

5

6

Je nach
gewähltem
Modul

3.5 Blue Sciences III - Blue Sciences III1)

WP

5

6

Je nach
gewähltem
Modul

4.1 Technische Mikrobiologie und Downstream Prozesse - Technical Microbiology and Downstream Processing

PI

5

6

PF

4.2 Qualitätsmanagement/-sicherung - Quality Management and Quality Assurance

PI

5

6

PF

4.3 Wahlpflichtmodul 3 - Compulsory Module Choice 3

WP

5

6

Je nach
gewähltem
Modul

4.4 Wahlpflichtmodul 4 - Compulsory Module Choice 4

WP

5

6

Je nach
gewähltem
Modul

4.5 Blue Sciences IV - Blue Sciences IV1)

WP

5

6

PF, KL,
PR, R

5.1 International Research Network & English C1

P

5

6

MP, KL,
PR, PF2)

5.2 Studiensemester im Ausland - Study Abroad

P

20

24

 

6.1 Praxissemester im Ausland - Practical Placement Abroad

P

20

24

 

6.2 Auslandsnachbereitung - Interkulturelle Kommunikation - Evaluation and Presentation of Study Year Abroad - Intercultural Communication

P

5

6

PF3)

7.1 Projekt I Konzeption und Projektdesign - Project I Concept and Design

P

5

6

PA

7.2 Projekt II Labor- und Freilandpraxis - Project II Laboratory and Field Studies

P

5

6

PA

7.3 Methoden der Technischen Mikrobiologie und der Bioverfahrenstechnik - Methods of Technical Microbiology and Bioprocess Engineering

PI

5

6

PA, MP

7.5 Bachelorthesis - Bachelor Thesis

P

8

12

 

Summe 3. - 7. Semester Industriebiologie

 

123

150

 

Summe 1. - 7. Semester

 

173

210

 

Vertiefung Umweltbiologie

 

 

 

 

3.6 Angewandte Botanik - Applied Botany

PU

5

6

KL

3.7 Angewandte Zoologie - Applied Zoology

PU

5

6

KL

3.3 Wahlpflichtmodul 1 - Compulsory Module Choice 1

WP

5

6

Je nach
gewähltem
Modul

3.4 Wahlpflichtmodul 2 - Compulsory Module Choice 2

WP

5

6

Je nach
gewähltem
Modul

3.5 Blue Sciences III - Blue Sciences III1)

WP

5

6

Je nach
gewähltem
Modul

4.6 Ökosysteme Theorie - Fundamentals of Ecosystem Science

PU

5

6

KL, PF

4.7 Ökosysteme Praxis - Ecosystems Field Work

PU

5

6

EX

4.3 Wahlpflichtmodul 3 - Compulsory Module Choice 3

WP

5

6

Je nach
gewähltem
Modul

4.4 Wahlpflichtmodul 4 - Compulsory Module Choice 4

WP

5

6

Je nach
gewähltem
Modul

4.5 Blue Sciences IV - Blue Sciences IV1)

WP

5

6

Je nach
gewähltem
Modul

5.1 International Research Network & English C1

P

5

6

MP, KL,
PR, PF2)

5.2 Studiensemester im Ausland - Study Abroad

P

20

24

 

6.1 Praxissemester im Ausland - Practical Placement Abroad

P

20

24

 

6.2 Auslandsnachbereitung - Interkulturelle Kommunikation - Evaluation and Presentation of Study Year Abroad - Intercultural Communication

P

5

6

PF3)

7.1 Projekt I Konzeption und Projektdesign - Project I Concept and Design

P

5

6

PA

7.2 Projekt II Labor- und Freilandpraxis - Project II Laboratory and Field Studies

P

5

6

PA

7.4 Umweltrecht - Environmental Law

PU

5

6

PF, KL,
HA, PR

7.5 Bachelorthesis - Bachelor Thesis

P

8

12

 

Summe 3. - 7. Semester Umweltbiologie

 

123

150

 

Summe 1. - 7. Semester

 

173

210

 

Liste der Wahlpflichtmodule aus dem Minor-Angebot Blue Sciences

1.5 Blue Sciences I
Labormanagement und Statistik
- Laboratory Management and Statistics1)

WP

5

6

PF, KL

2.5 Blue Sciences II
Nachhaltige Nutzung biologischer Systeme
- Sustainable Use of Biological Systems1)

WP

5

6

PF

3.5 Blue Sciences III
Scientific Project Management & English B2
1)

WP

5

6

PR, PF

4.5 Blue Sciences IV
Blue Sciences und Umweltmikrobiologie
- Blue Sciences and Environmental Microbiology1)

WP

5

6

PF, KL,
PR, R

Liste der Wahlpflichtmodule aus dem Themenbereich Industriebiologie4)

3. Semester

 

 

 

 

3.1 Einführung in biotechnologische Verfahren - Upstream Prozesse - Introduction to Biotechnological Engineering - Upstream Processing

PI,
WP5)

5

6

PF

3.2 Molekularbiologische Methoden - Methods of Molecular Biology

PI,
WP5)

5

6

PF, KL

3.8 Aspekte und Methoden der Zellbiologie und Biochemie - Aspects and Methods of Cell Biology and Biochemistry

WP

5

6

PF, KL,
PR, R

4. Semester

 

 

 

 

4.1 Technische Mikrobiologie und Downstream Prozesse - Technical Microbiology and Downstream Processing

PI,
WP5)

5

6

PF

4.2 Qualitätsmanagement/-sicherung - Quality Management and Quality Assurance

PI,
WP5)

5

6

PF

4.8 Bioinformatik - Bioinformatics

WP

5

6

PF, KL, HA

4.9 Bioökonomie - Bioeconomy

WP

5

6

PF

4.10 Freies Modul Industriebiologie - Compulsory Module Choice Industrial Biology6)

WP

5

6

Je nach
gewähltem
Modul

Liste der Wahlpflichtmodule aus dem Themenbereich Umweltbiologie4)

3. Semester

 

 

 

 

3.6 Angewandte Botanik - Applied Botany

PU,
WP7)

5

6

KL

3.7 Angewandte Zoologie - Applied Zoology

PU,
WP6)

5

6

KL

3.9 Biodiversität - Biodiversity

WP

5

6

PF

4. Semester

 

 

 

 

4.6 Ökosysteme Theorie - Fundamentals of Ecosystem Science

PU,
WP6)

5

6

KL, PF

4.7 Ökosysteme Praxis - Ecosystems Field Work

PU,
WP6)

5

6

EX

4.11 Erfassung und Bewertung von Biodiversität - Monitoring and Assessment of Biodiversity

WP

5

6

HA, PF

4.12 Geographische Informationssysteme - Geographic Information Systems

WP

5

6

PF

4.13 Freies Modul Umweltbiologie - Compulsory Module Choice Environmental Biology4)

WP

5

6

Je nach
gewähltem
Modul

Wahlmodul

 

 

 

 

4.14 Facetten der Nachhaltigkeit - Aspects of Sustainability

WM

5

6

PF

Modulformen: P = Pflichtmodul, WP = Wahlpflichtmodul, PI = Pflichtmodul Vertiefung Industriebiologie, PU = Pflichtmodul Vertiefung Umweltbiologie, WM = Wahlmodul.

SWS = Semesterwochenstunden, ECTS = Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer and Accumulation System.

Prüfungsleistungen: KL = Klausur, PF = Portfolio, PR = Präsentation, R = Referat, MP = mündliche Prüfung, PA =Projektarbeit, EX = Experimentelle Arbeit, HA = Hausarbeit; bei Trennung durch Komma handelt es sich um Alternativen.

Fußnoten

1)

Blue Sciences – Minor-Angebot „Nachhaltigkeit“: Alternativ wählbar sind andere Module aus dem Blue Sciences-Verbund. Auf Antrag können auch weitere Lehrangebote der Hochschule Bremen, anderer deutscher Hochschulen oder der Partnerhochschulen im Ausland im biologischen oder naturwissenschaftlichen Kontext im Umfang von sechs Leistungspunkten anerkannt werden.

1)

Blue Sciences – Minor-Angebot „Nachhaltigkeit“: Alternativ wählbar sind andere Module aus dem Blue Sciences-Verbund. Auf Antrag können auch weitere Lehrangebote der Hochschule Bremen, anderer deutscher Hochschulen oder der Partnerhochschulen im Ausland im biologischen oder naturwissenschaftlichen Kontext im Umfang von sechs Leistungspunkten anerkannt werden.

1)

Blue Sciences – Minor-Angebot „Nachhaltigkeit“: Alternativ wählbar sind andere Module aus dem Blue Sciences-Verbund. Auf Antrag können auch weitere Lehrangebote der Hochschule Bremen, anderer deutscher Hochschulen oder der Partnerhochschulen im Ausland im biologischen oder naturwissenschaftlichen Kontext im Umfang von sechs Leistungspunkten anerkannt werden.

1)

Blue Sciences – Minor-Angebot „Nachhaltigkeit“: Alternativ wählbar sind andere Module aus dem Blue Sciences-Verbund. Auf Antrag können auch weitere Lehrangebote der Hochschule Bremen, anderer deutscher Hochschulen oder der Partnerhochschulen im Ausland im biologischen oder naturwissenschaftlichen Kontext im Umfang von sechs Leistungspunkten anerkannt werden.

1)

Blue Sciences – Minor-Angebot „Nachhaltigkeit“: Alternativ wählbar sind andere Module aus dem Blue Sciences-Verbund. Auf Antrag können auch weitere Lehrangebote der Hochschule Bremen, anderer deutscher Hochschulen oder der Partnerhochschulen im Ausland im biologischen oder naturwissenschaftlichen Kontext im Umfang von sechs Leistungspunkten anerkannt werden.

1)

Blue Sciences – Minor-Angebot „Nachhaltigkeit“: Alternativ wählbar sind andere Module aus dem Blue Sciences-Verbund. Auf Antrag können auch weitere Lehrangebote der Hochschule Bremen, anderer deutscher Hochschulen oder der Partnerhochschulen im Ausland im biologischen oder naturwissenschaftlichen Kontext im Umfang von sechs Leistungspunkten anerkannt werden.

1)

Blue Sciences – Minor-Angebot „Nachhaltigkeit“: Alternativ wählbar sind andere Module aus dem Blue Sciences-Verbund. Auf Antrag können auch weitere Lehrangebote der Hochschule Bremen, anderer deutscher Hochschulen oder der Partnerhochschulen im Ausland im biologischen oder naturwissenschaftlichen Kontext im Umfang von sechs Leistungspunkten anerkannt werden.

1)

Blue Sciences – Minor-Angebot „Nachhaltigkeit“: Alternativ wählbar sind andere Module aus dem Blue Sciences-Verbund. Auf Antrag können auch weitere Lehrangebote der Hochschule Bremen, anderer deutscher Hochschulen oder der Partnerhochschulen im Ausland im biologischen oder naturwissenschaftlichen Kontext im Umfang von sechs Leistungspunkten anerkannt werden.

1)

Blue Sciences – Minor-Angebot „Nachhaltigkeit“: Alternativ wählbar sind andere Module aus dem Blue Sciences-Verbund. Auf Antrag können auch weitere Lehrangebote der Hochschule Bremen, anderer deutscher Hochschulen oder der Partnerhochschulen im Ausland im biologischen oder naturwissenschaftlichen Kontext im Umfang von sechs Leistungspunkten anerkannt werden.

1)

Blue Sciences – Minor-Angebot „Nachhaltigkeit“: Alternativ wählbar sind andere Module aus dem Blue Sciences-Verbund. Auf Antrag können auch weitere Lehrangebote der Hochschule Bremen, anderer deutscher Hochschulen oder der Partnerhochschulen im Ausland im biologischen oder naturwissenschaftlichen Kontext im Umfang von sechs Leistungspunkten anerkannt werden.

2)

Die Prüfungsleistung bezieht sich auf den Sprachunterricht.

2)

Die Prüfungsleistung bezieht sich auf den Sprachunterricht.

3)

Die Prüfungsleistung wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.

3)

Die Prüfungsleistung wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.

4)

Die Wahlpflichtmodule 3.8, 3.9 sowie 4.8 bis 4.13 können sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester angeboten werden. Das konkret zur Verfügung stehende Angebot gibt der Studiengang jährlich im Voraus bekannt.

4)

Die Wahlpflichtmodule 3.8, 3.9 sowie 4.8 bis 4.13 können sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester angeboten werden. Das konkret zur Verfügung stehende Angebot gibt der Studiengang jährlich im Voraus bekannt.

4)

Die Wahlpflichtmodule 3.8, 3.9 sowie 4.8 bis 4.13 können sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester angeboten werden. Das konkret zur Verfügung stehende Angebot gibt der Studiengang jährlich im Voraus bekannt.

5)

Pflichtmodul (PI) für die Vertiefung Industriebiologie, Wahlpflichtmodul für die Vertiefung Umweltbiologie.

5)

Pflichtmodul (PI) für die Vertiefung Industriebiologie, Wahlpflichtmodul für die Vertiefung Umweltbiologie.

5)

Pflichtmodul (PI) für die Vertiefung Industriebiologie, Wahlpflichtmodul für die Vertiefung Umweltbiologie.

5)

Pflichtmodul (PI) für die Vertiefung Industriebiologie, Wahlpflichtmodul für die Vertiefung Umweltbiologie.

6)

In den freien Modulen sind Veranstaltungen aus dem fachlichen Kontext der Industrie- oder Umweltbiologie im dem notwendigen Umfang aus Lehrangeboten der Hochschule Bremen, andere deutscher Hochschulen oder der Partnerhochschulen im Ausland zu belegen.

6)

In den freien Modulen sind Veranstaltungen aus dem fachlichen Kontext der Industrie- oder Umweltbiologie im dem notwendigen Umfang aus Lehrangeboten der Hochschule Bremen, andere deutscher Hochschulen oder der Partnerhochschulen im Ausland zu belegen.

6)

In den freien Modulen sind Veranstaltungen aus dem fachlichen Kontext der Industrie- oder Umweltbiologie im dem notwendigen Umfang aus Lehrangeboten der Hochschule Bremen, andere deutscher Hochschulen oder der Partnerhochschulen im Ausland zu belegen.

6)

In den freien Modulen sind Veranstaltungen aus dem fachlichen Kontext der Industrie- oder Umweltbiologie im dem notwendigen Umfang aus Lehrangeboten der Hochschule Bremen, andere deutscher Hochschulen oder der Partnerhochschulen im Ausland zu belegen.

7)

Pflichtmodul (PU) für die Vertiefung Umweltbiologie, Wahlpflichtmodul für die Vertiefung Industriebiologie.


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