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Bedarfsplan für die Vertragszahnärztliche Versorgung
Stand: 31. Dezember 2019
Nachstehend veröffentlichen wir gemäß § 99 SGB V je einen Bedarfsplan über die allgemeinzahnärztliche und über die kieferorthopädische Versorgung im Bereich der Kassenzahnärztlichen Vereinigung im Lande Bremen, nachdem hierüber Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen im Lande Bremen erzielt und seitens der nach Landesrecht zuständigen Behörde keine Einwände erhoben wurden.
Kassenzahnärztliche Vereinigung
im Land Bremen
Körperschaft des öffentlichen Rechts