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Bedarfsplan
für die vertragszahnärztliche Versorgung
Stand: 31. Dezember 2011
Nachstehen veröffentlichen wir gemäß § 99 SGB V je einen Bedarfsplan über die allgemeinzahnärztliche und über die Kieferorthopädische Versorgung im Bereich der Kassenzahnärztlichen Vereinigung im Lande Bremen, nachdem hierüber Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen im Lande Bremen erzielt und seitens der nach Landesrecht zuständigen Behörden keine Einwände erhoben wurden:
Kassenzahnärztliche Vereinigung
im Lande Bremen
Körperschaft des öffentlichen Rechts