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Beitragssätze der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2012

Veröffentlichungsdatum:01.02.2012 Inkrafttreten02.02.2012
Fundstelle Brem.ABl. 2012, S. 39
Bezug (Rechtsnorm)BremArchG § 16, LHO § 108
Zitiervorschlag: "Beitragssätze der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2012 (Brem.ABl. 2012, S. 39)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:16.11.2011
Fassung vom:16.11.2011
Gültig ab:02.02.2012
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 16 BremArchG, § 108 LHO
Fundstelle:Brem.ABl. 2012, 39
Beitragssätze der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2012

Beitragssätze der Architektenkammer der
Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2012

Beitragsgruppe A (für freischaffende oder gewerblich tätige Kammerangehörige)

Bruttoeinnahmen (=Honorarumsätze) des Vorjahres

Jahresbeitrag 2012

bis

20 000,– €




130,– €

über

20 000,– €


bis

40 000,– €

265,– €

über

40 000,– €


bis

100 000,– €

530,– €

über

100 000,– €


bis

200 000,– €

795,– €

über

200 000,– €




1 060,– €

Beitragsgruppe B (für Kammerangehörige in einem Dienstverhältnis, ohne Einnahmen aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit)

Bruttoeinnahmen des Vorjahres

Jahresbeitrag 2012

bis

20 000,– €




112,– €

über

20 000,– €


bis

30 000,– €

158,– €

über

30 000,– €




204,– €

Beitragsgruppe C (für Kammerangehörige in einem Dienstverhältnis, mit Einnahmen aus nebenberuflicher selbstständiger Tätigkeit)






Jahresbeitrag 2012






265,–

Beschlossen in der Kammerversammlung der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen am 16. November 2011 aufgrund der §§ 16 Absatz 1 Nummer 5 und 19 BremArchG.

Ausgefertigt am 9. Dezember 2011

Architektenkammer der
Freien Hansestadt Bremen

Die Beitragssätze für das Jahr 2012 werden gemäß § 16 Absatz 4 des Bremischen Architektengesetzes vom 25. Februar 2003 (Brem.GBl. S. 53 – 714-b-1) in der Änderungsfassung vom 24. November 2009 (Brem.GBl. S. 535 ff) und gemäß § 108 der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen vom 25. Mai 1971 (Brem.GBl. S. 143 – 63-c-1) genehmigt.

Bremen, den 20. Dezember 2011

Die Senatorin für Finanzen

Bremen, den 17. Januar 2012

Der Senator für Umwelt,
Bau und Verkehr
– Aufsichtsbehörde –


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