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Beitragssätze der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2016

Veröffentlichungsdatum:27.05.2016 Inkrafttreten28.05.2016
Fundstelle Brem.ABl. 2016, S. 282
Bezug (Rechtsnorm)BremArchG § 16
Zitiervorschlag: "Beitragssätze der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2016 (Brem.ABl. 2016, S. 282)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:13.05.2016
Fassung vom:13.05.2016
Gültig ab:28.05.2016
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 16 BremArchG
Fundstelle:Brem.ABl. 2016, 282
Beitragssätze der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2016

Beitragssätze der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen
für das Jahr 2016

Beitragsgruppe A (für freischaffende oder gewerblich tätige Kammerangehörige)

Bruttoeinnahmen (=Nettohonorarumsätze)
des Vorjahres

Jahresbeitrag 2016



bis 20 000,00 €

143,00 €

über 20 000,00 € bis 40 000,00 €

292,00 €

über 40 000,00 € bis 100 000,00 €

583,00 €

über 100 000,00 € bis 200 000,00 €

875,00 €

über 200 000,00 €

1 166,00 €

Beitragsgruppe B (für Kammerangehörige in einem Dienstverhältnis, ohne Einnahmen aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit)

Bruttoeinnahmen des Vorjahres

Jahresbeitrag 2016

bis 20 000,00 €

123,00 €

über 20 000,00 € bis 30.000,00 €

174,00 €

über 30 000,00 €

224,00 €

Beitragsgruppe C (für Kammerangehörige in einem Dienstverhältnis, mit Einnahmen aus nebenberuflicher selbstständiger Tätigkeit)


Jahresbeitrag 2016


265,00 €

Beschlossen in der Kammerversammlung der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen am 25. November 2015 aufgrund der §§ 16 Absatz 1 Nummer 5 und 19 BremArchG.

Ausgefertigt am 29. März 2016

Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen

Die Beitragssätze für das Jahr 2016 werden gemäß § 16 Absatz 4 des Bremischen Architektengesetzes vom 25. Februar 2003 (Brem.GBl. S. 53 — 714-b-1), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Bremischen Architektengesetzes vom 30. September 2014 (Brem.GBl. S. 404), genehmigt.

Bremen, den 4. Mai 2016

Die Senatorin für Finanzen

Bremen, den 13. Mai 2016

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
- Aufsichtsbehörde -


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