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Beitragssätze der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2017

Veröffentlichungsdatum:05.10.2017 Inkrafttreten06.10.2017
Fundstelle Brem.ABl. 2017, S. 864
Bezug (Rechtsnorm)BremArchG § 16
Zitiervorschlag: "Beitragssätze der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2017 (Brem.ABl. 2017, S. 864)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:24.08.2017
Fassung vom:24.08.2017
Gültig ab:06.10.2017
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 16 BremArchG
Fundstelle:Brem.ABl. 2017, 864
Beitragssätze der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2017

Beitragssätze der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen
für das Jahr 2017

Beitragsgruppe A (für freischaffende oder gewerblich tätige Kammerangehörige)


Bruttoeinnahmen (= Nettohonorarumsätze) des Vorjahres

Jahresbeitrag 2017



bis 20 000,00 €

143,00 €

über 20 000,00 € bis 40 000,00 €

292,00 €

über 40 000,00 € bis 100 000,00 €

583,00 €

über 100 000,00 € bis 200 000,00 €

875,00 €

über 200 000,00 €

1 166,00 €



Beitragsgruppe B (für Kammerangehörige in einem Dienstverhältnis, ohne Einnahmen aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit)


Bruttoeinnahmen des Vorjahres

Jahresbeitrag 2017

bis 20 000,00 €

123,00 €

über 20 000,00 € bis 30.000,00 €

174,00 €

über 30 000,00 €

224,00 €



Beitragsgruppe C (für Kammerangehörige in einem Dienstverhältnis, mit Einnahmen aus nebenberuflicher selbstständiger Tätigkeit)



Jahresbeitrag 2017




292,00 €

Beschlossen in der Kammerversammlung der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen am 30. November 2016 aufgrund der §§ 16 Absatz 1 Nummer 5 Bremisches Architektengesetz (BremArchG).

Ausgefertigt am 10. August 2017

Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen

Die Beitragssätze für das Jahr 2017 werden gemäß § 16 Absatz 4 BremArchG genehmigt.

Bremen, den 21. August 2017

Die Senatorin für Finanzen

Bremen, den 24. August 2017

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
– Aufsichtsbehörde –


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