Sie sind hier:
  • Beitragssätze der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2019

Beitragssätze der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2019

Veröffentlichungsdatum:05.08.2019 Inkrafttreten06.08.2019
Fundstelle Brem.ABl. 2019, S. 979
Bezug (Rechtsnorm)BremArchG § 16
Zitiervorschlag: "Beitragssätze der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2019 (Brem.ABl. 2019, S. 979)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:27.06.2019
Fassung vom:27.06.2019
Gültig ab:06.08.2019
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 16 BremArchG
Fundstelle:Brem.ABl. 2019, 979
Beitragssätze der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2019

Beitragssätze der Architektenkammer
der Freien Hansestadt Bremen
für das Jahr 2019

Beitragsgruppe A (für freischaffende oder gewerblich tätige Kammerangehörige)


Bruttoeinnahmen (= Nettohonorarumsätze) des Vorjahres

Jahresbeitrag 2019



bis 20 000,00 €

143,00 €



über 20 000,00 € bis 40 000,00 €

292,00 €



über 40 000,00 € bis 100 000,00 €

583,00 €



über 100 000,00 € bis 200 000,00 €

875,00 €



über 200 000,00 €

1 166,00 €


Beitragsgruppe B (für Kammerangehörige in einem Dienstverhältnis, ohne Einnahmen aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit)


Bruttoeinnahmen des Vorjahres

Jahresbeitrag 2019



bis 20 000,00 €

123,00 €



über 20 000,00 € bis 30.000,00 €

174,00 €



über 30 000,00 €

224,00 €


Beitragsgruppe C (für Kammerangehörige in einem Dienstverhältnis, mit Einnahmen aus nebenberuflicher selbstständiger Tätigkeit)



Jahresbeitrag 2019




€ 292,00 €

Beschlossen in der Kammerversammlung der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen am 28. November 2018 aufgrund der §§ 16 Absatz 1 Nummer 5 BremArchG.

Ausgefertigt am 27. Juni 2019

Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen

Die Beitragssätze für das Jahr 2019 werden gemäß § 16 Absatz 4 BremArchG genehmigt.

Bremen, den 16. Juli 2019

Die Senatorin für Finanzen

Bremen, den 23. Juli 2019

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
– Aufsichtsbehörde –


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.