Sie sind hier:
  • Beitragssätze der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2020

Beitragssätze der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2020

Veröffentlichungsdatum:24.04.2020 Inkrafttreten25.04.2020
Fundstelle Brem.ABl. 2020, S. 303
Bezug (Rechtsnorm)BremArchG § 16
Zitiervorschlag: "Beitragssätze der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2020 (Brem.ABl. 2020, S. 303)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Erlassdatum:31.03.2020
Fassung vom:31.03.2020
Gültig ab:25.04.2020
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 16 BremArchG
Fundstelle:Brem.ABl. 2020, 303
Beitragssätze der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2020

Beitragssätze der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen
für das Jahr 2020

Beitragsgruppe A (für freischaffende oder gewerblich tätige Kammerangehörige)

Bruttoeinnahmen (=Nettohonorarumsätze)
des Vorjahres

Jahresbeitrag 2020



bis 20 000,00 €

143,00 €

über 20 000,00 € bis 40 000,00 €

292,00 €

über 40 000,00 € bis 100 000,00 €

583,00 €

über 100 000,00 € bis 200 000,00 €

875,00 €

über 200 000,00 €

1 166,00 €

Beitragsgruppe B (für Kammerangehörige in einem Dienstverhältnis, ohne Einnahmen aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit)

Bruttoeinnahmen des Vorjahres

Jahresbeitrag 2020

bis 20 000,00 €

100,00 €

über 20 000,00 € bis 30 000,00 €

140,00 €

über 30 000,00 € bis 40 000,00 €

180,00 €

über 40 000,00 € bis 50 000,00 €

220,00 €

über 50 000,00 € bis 60 000,00 €

260,00 €

über 60 000,00 € bis 80 000,00 €

300,00 €

über 80 000,00 € bis 100 000,00 €

340,00 €

über 100 000,00 €

380,00 €

Beitragsgruppe C (für Kammerangehörige in einem Dienstverhältnis, mit Einnahmen aus nebenberuflicher selbstständiger Tätigkeit)


Jahresbeitrag 2020


€ 320,00 €

Beschlossen in der Kammerversammlung der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen am 20. November 2019 aufgrund der §§ 16 Absatz 1 Nummer 5 BremArchG.

Ausgefertigt am 22. Januar 2020

Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen

Die Beitragssätze für das Jahr 2020 werden gemäß § 16 Absatz 4 BremArchG genehmigt.

Bremen, den 25. März 2020

Der Senator für Finanzen

Bremen, den 31. März 2020

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität,
Stadtentwicklung und Wohnungsbau
– Aufsichtsbehörde –


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.