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Beitragssätze der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2022

Veröffentlichungsdatum:14.07.2022 Inkrafttreten15.07.2022
Fundstelle Brem.ABl. 2022, S. 498
Bezug (Rechtsnorm)BremArchG § 16
Zitiervorschlag: "Beitragssätze der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2022 (Brem.ABl. 2022, S. 498)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Erlassdatum:05.07.2022
Fassung vom:05.07.2022
Gültig ab:15.07.2022
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 16 BremArchG
Fundstelle:Brem.ABl. 2022, 498
Beitragssätze der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2022

Beitragssätze der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen
für das Jahr 2022

Beitragsgruppe A (für freischaffende oder gewerblich tätige Kammerangehörige)

Bruttoeinnahmen (=Nettohonorarumsätze)
des Vorjahres

      

Jahresbeitrag 2022




bis 20 000,00 €


143,00 €

über 20 000,00 € bis 40 000,00 €


292,00 €

über 40 000,00 € bis 100 000,00 €


583,00 €

über 100 000,00 € bis 200 000,00 €


875,00 €

über 200 000,00 €


1 166,00 €

Beitragsgruppe B (für Kammerangehörige in einem Dienstverhältnis, ohne Einnahmen aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit)

Bruttoeinnahmen des Vorjahres

      

Jahresbeitrag 2022




bis 20 000,00 €


100,00 €

über 20 000,00 € bis 30 000,00 €


140,00 €

über 30 000,00 € bis 40 000,00 €


180,00 €

über 40 000,00 € bis 50 000,00 €


220,00 €

über 50 000,00 € bis 60 000,00 €


260,00 €

über 60 000,00 € bis 80 000,00 €


300,00 €

über 80 000,00 € bis 100 000,00 €


340,00 €

über 100 000,00 €


380,00 €

Beitragsgruppe C (für Kammerangehörige in einem Dienstverhältnis, mit Einnahmen aus nebenberuflicher selbstständiger Tätigkeit)

                                        

Jahresbeitrag 2022




€ 320,00 €

Beschlossen in der Kammerversammlung der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen am 17. November 2021 aufgrund der §§ 16 Absatz 1 Nummer 5 BremArchG.

Ausgefertigt am 13. Dezember 2021

Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen

Die Beitragssätze für das Jahr 2022 werden gemäß § 16 Absatz 4 BremArchG genehmigt.

Bremen, den 4. Juli 2022

Der Senator für Finanzen

Bremen, den 5. Juli 2022

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität,
Stadtentwicklung und Wohnungsbau
– Aufsichtsbehörde –


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