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Bekanntgabe der Richtlinie zur Durchführung der Gefahrgutverordnung
Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)
und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen
(Durchführungsrichtlinien - Gefahrgut - RSEB)
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen - RSEB - vom 15. April 2021 im Verkehrsblatt Heft 4 2021 S. 375 bekannt gegeben.
Diese Richtlinien berücksichtigen
Die neuen Richtlinien werden hiermit zum 1. Juli 2021 verbindlich eingeführt.
Gleichzeitig werden die GGVSEB-Durchführungsrichtlinien - RSEB – vom 30. April 2019 (VkBl. 2019 S. 306) aufgehoben.
Bremen, den 16. April 2021
Die Senatorin für Wissenschaft und Häfen