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Der Senat bestimmt:
Zuständige oberste Landesbehörde nach dem Gesetz über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands und dem Sowjetsektor von Berlin vom 15. Juli 1965 (BGBl. I Seite 612) ist
der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales.
Zuständige Behörden nach diesem Gesetz sind
im Bereich der Stadtgemeinde Bremen
das Ausgleichsamt,
im Bereich der Stadtgemeinde Bremerhaven
der Magistrat der Stadt Bremerhaven.
Beschlossen, Bremen, den 12. Oktober 1965
Der Senat