Bekanntmachung der nach der Druckgeräteverordnung zuständigen Behörden
Vom 2. März 2004
Zum 26.09.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
§ 1
Zuständige Behörde im Sinne des § 4 Abs. 4 der Druckgeräteverordnung vom 27. September 2002 (BGBl. I S. 3777) ist die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen.
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