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Bekanntmachung der Preisindexzahl und des Stundensatzes aufgrund der
Bremischen Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen
Aufgrund § 27 Absatz 1 Satz 4 und § 29 Absatz 5 Satz 5 der Bremischen Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständige (BremPPV) vom 16. Dezember 2010 (Brem.GBl. S.629) gibt die oberste Bauaufsichtsbehörde bekannt:
Die Preisindexzahl mit der nach § 27 Absatz 1 Satz 4 BremPPV die Rohbauwerte der Anlage 1 der BremPPV ab dem 1. Oktober 2013 zu vervielfältigen sind, beträgt 121,43.
Fortgeschrieben ergeben sich damit die nachstehenden Rohbauwerte je Kubikmeter und Gebäudeart, die nach Maßgabe der BremPPV für die Berechnung der Gebühren für die bauaufsichtliche Prüfung des Standsicherheitsnachweises und des Brandschutznachweises zugrunde zu legen sind.
Tabelle der anrechenbaren Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt
Bezugsjahr 2000 = Indexzahl 1,000
Das Monatsgrundgehalt eines Landesbeamten in der Endstufe der Besoldungsgruppe A 15 beträgt ab 1. Juli 2013 5.490,39 Euro. Multipliziert mit dem Faktor 1,70 Prozent ergibt sich nach § 29 Absatz 5 Satz 3 und 4 BremPPV dadurch ein Stundensatz von 94,00 Euro.
Bremen, den 16. August 2013
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Gebäude mit Tragwerken, die überwiegend in Massivbauart errichtet werden
Gebäude mit Tragwerken, die überwiegend in Massivbauart errichtet werden
übersteigt der Brutto-