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Bekanntmachung der Prüfungsordnung
der Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen
für Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation
nach § 18 SGB VII
Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen hat am 11. Dezember 2015 beschlossen die Prüfungsordnung für Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation nach § 18 SGB VII zu erlassen.
Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz hat diese Prüfungsordnung am 12. Januar 2016 unter dem Aktenzeichen 404-89-00/0 genehmigt.
Bremen, im Februar 2016
Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen
Der Geschäftsführer