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Bekanntmachung der Prüfungsordnung I
der Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen
für Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation
nach § 18 SGB VII
Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen hat am 11. Dezember 2020 beschlossen die
Prüfungsordnung I für Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation nach
§ 18 SGB VII in der Fassung vom Mai 2020
zu erlassen.
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz hat diese Prüfungsordnung am 3. März 2021 unter dem Aktenzeichen 500-006-107-1/2017-6 genehmigt.
Die Prüfungsordnung tritt am 1. April 2021 in Kraft und wird hiermit bekannt gemacht.
Bremen, den 26. März 2021
UNFALLKASSE FREIE HANSESTADT BREMEN
Der Geschäftsführer