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Bekanntmachung der Senatorin für Gesundheit,
Frauen und Verbraucherschutz
zur Errichtung des Medizinischen Dienstes Bremen
(MD Bremen)
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz hat als für die Sozialversicherung zuständige oberste Verwaltungsbehörde der Freien Hansestadt Bremen gemäß § 415 Absatz 1 Satz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) über die Genehmigung der Satzung des Medizinischen Dienstes Bremen (MD Bremen) zu entscheiden. Die Satzung wurde von der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz am 12. April 2021 genehmigt.
Gemäß § 415 Absatz 1 Satz 4 SGB V wird hiermit als Datum des Ablaufs des Monats, in dem die Genehmigung erteilt wurde, der 30. April 2021 (Tagesende) öffentlich bekanntgemacht. Ab dem 1. Mai 2021 treten beim MD Bremen die organisationsrechtlichen Wirkungen des Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) vom 14. Dezember 2019 (BGBl. 2019 I S. 2789) ein. Ab dem 1. Mai 2021 nimmt der MD Bremen die Aufgaben des Medizinischen Dienstes nach den Vorschriften wahr, die gemäß dem MDK-Reformgesetz ab dem nach § 415 Absatz 1 Satz 4 SGB V bekannt zu machenden Datum anzuwenden sind.
Bremen, den 20. April 2021
Die Senatorin für Gesundheit,
Frauen und Verbraucherschutz