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Bekanntmachung der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität,
Stadtentwicklung und Wohnungsbau
zur Verordnung zur Durchführung des Gebäudeenergiegesetzes
(GEGV)
Vom 22. November 2022
Aufgrund § 2 Absatz 3 Satz 1 der Verordnung zur Durchführung des Gebäudeenergiegesetzes vom 1. November 2022 (Brem.GBl. S. 840) gibt die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau bekannt:
Zur Erstellung der Erfüllungserklärung nach § 92 des Gebäudeenergiegesetzes sind im Land Bremen die nachfolgend dargestellten Muster zu verwenden.
Bremen, den 22. November 2022
Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität,
Stadtentwicklung und Wohnungsbau