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Bekanntmachung der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Verordnung zur Durchführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEGV)

Vom 22. November 2022

Veröffentlichungsdatum:08.12.2022 Inkrafttreten09.12.2022
Fundstelle Brem.ABl. 2022, S. 1019
Bezug (Rechtsnorm)EnEV/EEWärmeGV § 2, GEG § 92
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Verordnung zur Durchführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEGV) vom 22. November 2022 (Brem.ABl. 2022, S. 1019)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Erlassdatum:22.11.2022
Fassung vom:22.11.2022
Gültig ab:09.12.2022
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 2 EnEV/EEWärmeGV, § 92 GEG
Fundstelle:Brem.ABl. 2022, 1019
Bekanntmachung der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Verordnung zur Durchführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEGV)

Bekanntmachung der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität,
Stadtentwicklung und Wohnungsbau
zur Verordnung zur Durchführung des Gebäudeenergiegesetzes
(GEGV)

Vom 22. November 2022

Aufgrund § 2 Absatz 3 Satz 1 der Verordnung zur Durchführung des Gebäudeenergiegesetzes vom 1. November 2022 (Brem.GBl. S. 840) gibt die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau bekannt:

Zur Erstellung der Erfüllungserklärung nach § 92 des Gebäudeenergiegesetzes sind im Land Bremen die nachfolgend dargestellten Muster zu verwenden.

Bremen, den 22. November 2022

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität,
Stadtentwicklung und Wohnungsbau

 


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.


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