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Bekanntmachung des Stundensatzes aufgrund der Bremischen Verordnung
über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen
Aufgrund § 29 Absatz 5 Satz 5 der Bremischen Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständige (BremPPV) vom 16. Dezember 2010 (Brem.GBl. S. 629) gibt die oberste Bauaufsichtsbehörde bekannt:
Änderung des Stundensatzes nach § 29 Absatz 5 Satz 5 BremPPV
Das Monatsgrundgehalt eines Landesbeamten in der Endstufe der Besoldungsgruppe A 15 beträgt seit dem 1. September 2014 5 726,79 Euro. Multipliziert mit dem Faktor 1,70 Prozent ergibt sich nach § 29 Absatz 5 Satz 3 und 4 BremPPV dadurch ein Stundensatz von 98,00 Euro.
Dieser Stundensatz ist auf alle ab dem Tag der Verkündung erteilten Prüfaufträge anzuwenden.
Bremen, den 5. Dezember 2014
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr