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Bekanntmachung des Stundensatzes aufgrund der Bremischen Verordnung
über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen
Aufgrund § 29 Absatz 5 Satz 5 der Bremischen Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständige (BremPPV) vom 16. Dezember 2010 (Brem.GBl. S. 629) gibt die oberste Bauaufsichtsbehörde bekannt:
Änderung des Stundensatzes nach § 29 Absatz 5 Satz 5 BremPPV
Das Monatsgrundgehalt eines Landesbeamten in der Endstufe der Besoldungsgruppe A 15 beträgt ab dem 1. Juli 2015 5 847,05 Euro. Multipliziert mit dem Faktor 1,70 Prozent ergibt sich nach § 29 Absatz 5 Satz 3 und 4 BremPPV dadurch ein Stundensatz von 100,00 Euro.
Bremen, den 26. Juni 2015
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr