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Bekanntmachung des Stundensatzes aufgrund der Bremischen Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen

Veröffentlichungsdatum:29.06.2015 Inkrafttreten30.06.2015
Fundstelle Brem.ABl. 2015, S. 688
Bezug (Rechtsnorm)§ 29
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung des Stundensatzes aufgrund der Bremischen Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (Brem.ABl. 2015, S. 688)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:26.06.2015
Fassung vom:26.06.2015
Gültig ab:30.06.2015
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 29
Fundstelle:Brem.ABl. 2015, 688
Bekanntmachung des Stundensatzes aufgrund der Bremischen Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen

Bekanntmachung des Stundensatzes aufgrund der Bremischen Verordnung
über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen

Aufgrund § 29 Absatz 5 Satz 5 der Bremischen Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständige (BremPPV) vom 16. Dezember 2010 (Brem.GBl. S. 629) gibt die oberste Bauaufsichtsbehörde bekannt:

Änderung des Stundensatzes nach § 29 Absatz 5 Satz 5 BremPPV

Das Monatsgrundgehalt eines Landesbeamten in der Endstufe der Besoldungsgruppe A 15 beträgt ab dem 1. Juli 2015 5 847,05 Euro. Multipliziert mit dem Faktor 1,70 Prozent ergibt sich nach § 29 Absatz 5 Satz 3 und 4 BremPPV dadurch ein Stundensatz von 100,00 Euro.

Bremen, den 26. Juni 2015

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr


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