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Bekanntmachung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Veröffentlichungsdatum:10.05.2011 Inkrafttreten11.05.2011
Fundstelle Brem.ABl. 2011, S. 429
Bezug (Rechtsnorm)BImSchG § 4, UVPG § 3c
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) (Brem.ABl. 2011, S. 429)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:03.05.2011
Fassung vom:03.05.2011
Gültig ab:11.05.2011
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 4 BImSchG, § 3c UVPG
Fundstelle:Brem.ABl. 2011, 429
Bekanntmachung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Bekanntmachung gemäß § 3a des Gesetzes über
die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Die Firma Brexendorf Rohstoffhandels GmbH betreibt auf dem Grundstück „Dorschstraße 15/17“ in Bremerhaven-Geestemünde eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Eisen- oder Nichteisenmetallen.

Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit Nummer 8.9, Spalte 2, Buchstabe b der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG.

Da das Vorhaben in Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) genannt ist, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c des UVPG durchgeführt

Die Einschätzung aufgrund der überschlägigen Prüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist, da durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar ist.

Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de öffentlich zugänglich gemacht.

Bremen, den 3. Mai 2011

Der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr
und Europa


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