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Bekanntmachung gemäß § 3a des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Lagerung auf dem Grundstück „Am Wischacker 2“ -
Die Firma Kurt Jacob GmbH & Co.KG, Am Wischacker 2, 27576 Bremerhaven, beabsichtigt, auf dem Grundstück „Am Wischacker 2“ in Bremerhaven-Lehe eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Eisen- oder Nichteisenmetallen zu errichten und zu betreiben.
Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit Nummer 8.12.3.2 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG.
Da das Vorhaben in Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) genannt ist, wurde eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG durchgeführt.
Die Einschätzung aufgrund der überschlägigen Prüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist, da durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar ist.
Bremen, den 26. November 2014
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr