Sie sind hier:
  • Bekanntmachung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Neubau einer Wasserkraftanlage an der Staustufe Bremen-Hemelingen - Planänderung -

Bekanntmachung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Neubau einer Wasserkraftanlage an der Staustufe Bremen-Hemelingen - Planänderung -

Veröffentlichungsdatum:13.09.2010 Inkrafttreten14.09.2010
Fundstelle Brem.ABl. 2010, S. 759
Bezug (Rechtsnorm)UVPG § 3a, UVPG § 3e
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Neubau einer Wasserkraftanlage an der Staustufe Bremen-Hemelingen - Planänderung - (Brem.ABl. 2010, S. 759)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:27.08.2010
Fassung vom:27.08.2010
Gültig ab:14.09.2010
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 3a UVPG, § 3e UVPG
Fundstelle:Brem.ABl. 2010, 759
Bekanntmachung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Neubau einer Wasserkraftanlage an der Staustufe Bremen-Hemelingen - Planänderung -

Bekanntmachung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
– Neubau einer Wasserkraftanlage an der Staustufe Bremen-Hemelingen – Planänderung –

Die Firma Weserkraftwerk Bremen GmbH & Co. KG, Theodor-Heuss-Allee 20, 28215 Bremen beabsichtigt für den planfestgestellten Neubau einer Wasserkraftanlage an der Staustufe Bremen – Hemelingen die Änderung des Vorhabens in Bezug auf die Auswahl der Turbinenanlage.

Für die ursprüngliche Planfeststellung des Vorhabens war eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich und im Rahmen des Verfahrens durchgeführt worden. Für die beantragte Änderung wurde aufgrund §§ 3e Absatz 1 Nummer 2 und 3c Satz 1 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt.

Das Ergebnis der Vorprüfung hat ergeben, dass die beantragte Änderungsplanung des Vorhabens nicht UVP-pflichtig ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar ist.

Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de öffentlich zugänglich gemacht.

Bremen, den 27. August 2010

Der Senator für Umwelt,
Bau, Verkehr und Europa


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.