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Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
– Änderung einer Werft –
Die Bremerhavener Dock GmbH, Dockstraße 19, 27572 Bremerhaven, hat beantragt, die Anlage zur Reparatur von Schiffskörpern aus Metall wesentlich zu ändern. Das Erfordernis einer Änderungsgenehmigung ergibt sich aus § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz in Verbindung mit Ziffer 3.18, Spalte 1. des Anhangs zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Die Änderung umfasst die Errichtung und den Betrieb
Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de öffentlich zugänglich gemacht.
Bremerhaven, den 2. Juli 2009
Gewerbeaufsicht des
Landes Bremen
Dienstort Bremerhaven