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Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes
über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Anhebung des H2-Konzentrationsgrenzwertes im Konvertergas
von max. 7 Vol. % auf max. 25 Vol. % -
Die ArcelorMittal Bremen GmbH, Carl-Benz-Str. 30, 28237 Bremen, hat nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) eine Genehmigung für die Anhebung des H2-Konzentrationsgrenzwertes im Konvertergas von max. 7 Vol. % auf max. 25 Vol. % auf dem Hüttengelände der ArcelorMittal Bremen GmbH, 28237 Bremen, beantragt. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 3.2.2.1 GE des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.
Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Bremen, den 6. August 2014
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
Dienstort Bremen