Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Bau einer Musterhaltestelle auf dem Betriebshof der Bremer Straßenbahn AG in der Bremer Neustadt -

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Bau einer Musterhaltestelle auf dem Betriebshof der Bremer Straßenbahn AG in der Bremer Neustadt -

Veröffentlichungsdatum:23.08.2016 Inkrafttreten24.08.2016
Fundstelle Brem.ABl. 2016, S. 812
Bezug (Rechtsnorm)UVPG § 3a, UVPG § 3c
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Bau einer Musterhaltestelle auf dem Betriebshof der Bremer Straßenbahn AG in der Bremer Neustadt - (Brem.ABl. 2016, S. 812)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:18.08.2016
Fassung vom:18.08.2016
Gültig ab:24.08.2016
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 3a UVPG, § 3c UVPG
Fundstelle:Brem.ABl. 2016, 812
Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Bau einer Musterhaltestelle auf dem Betriebshof der Bremer Straßenbahn AG in der Bremer Neustadt -

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Bau einer Musterhaltestelle auf dem Betriebshof
der Bremer Straßenbahn AG in der Bremer Neustadt -

Die BSAG beabsichtigt, auf ihrem Betriebshof eine Musterhaltestelle für die Straßenbahn und den Bus zu bauen. Die Baumaßnahmen werden auf dem Betriebsgelände der BSAG umgesetzt.

Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG für das o.g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Das Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung wird hiermit der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Diese Feststellung schließt eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Bauvorhabens nicht ein und kann gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig angefochten werden.

Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.bau.bremen.de im Bereich Verkehr öffentlich zugänglich gemacht.

Bremen, den 18. August 2016

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt