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Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Betonmastsanierung in der Konrad-Adenauer-Allee, Beneckendorffallee und der Julius-Brecht-Allee -

Veröffentlichungsdatum:13.04.2017 Inkrafttreten14.04.2017
Fundstelle Brem.ABl. 2017, S. 250
Bezug (Rechtsnorm)UVPG § 3a, UVPG § 3c
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Betonmastsanierung in der Konrad-Adenauer-Allee, Beneckendorffallee und der Julius-Brecht-Allee - (Brem.ABl. 2017, S. 250)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:11.04.2017
Fassung vom:11.04.2017
Gültig ab:14.04.2017
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 3a UVPG, § 3c UVPG
Fundstelle:Brem.ABl. 2017, 250
Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Betonmastsanierung in der Konrad-Adenauer-Allee, Beneckendorffallee und der Julius-Brecht-Allee -

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Betonmastsanierung in der Konrad-Adenauer-Allee,
Beneckendorffallee und der Julius-Brecht-Allee -

Es ist geplant, 23 Betonmasten für die Straßenbahn in der Konrad-Adenauer-Allee, Beneckendorffallee und in der Julius-Brecht-Allee auf einer Gesamtlänge von etwa 1 150 m zu montieren und 21 Masten zu demontieren. Die Umbaumaßnahmen erfolgen innerhalb des vorhandenen öffentlichen Straßenraums.

Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG für das o.g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Das Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung wird hiermit der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Diese Feststellung schließt eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Bauvorhabens nicht ein und kann gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig angefochten werden.

Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.bau.bremen.de im Bereich Verkehr öffentlich zugänglich gemacht.

Bremen, den 11. April 2017

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr


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