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  • Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung einer indkraftanlage zwischen Riespot und der Dr.-Wiegand-Straße im Ortsteil Industriehäfen in Bremen -

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung einer indkraftanlage zwischen Riespot und der Dr.-Wiegand-Straße im Ortsteil Industriehäfen in Bremen -

Veröffentlichungsdatum:21.01.2011 Inkrafttreten22.01.2011
Fundstelle Brem.ABl. 2011, S. 35
Bezug (Rechtsnorm)BImSchG § 4, UVPG § 3c
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung einer indkraftanlage zwischen Riespot und der Dr.-Wiegand-Straße im Ortsteil Industriehäfen in Bremen - (Brem.ABl. 2011, S. 35)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:10.01.2011
Fassung vom:10.01.2011
Gültig ab:22.01.2011
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 4 BImSchG, § 3c UVPG
Fundstelle:Brem.ABl. 2011, 35
Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung einer indkraftanlage zwischen Riespot und der Dr.-Wiegand-Straße im Ortsteil Industriehäfen in Bremen -

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
– Errichtung einer Windkraftanlage zwischen
Riespot und der Dr.-Wiegand-Straße im Ortsteil
Industriehäfen in Bremen –

Die swb CREA GmbH, Rickmersstraße 90, 27568 Bremerhaven, hat nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage vom Typ RePower 3.4 M104 mit 128 m Nabenhöhe, 180 m Gesamthöhe und 3,4 MW Leistung südlich des Industriegeländes Riespot an der Dr.-Wiegand-Straße in Bremen beantragt. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 1.6, Spalte 2 des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.

Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.

Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de öffentlich zugänglich gemacht.

Bremen, den 10. Januar 2011

Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
Dienstort Bremen


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