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Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Errichtung einer Windkraftanlage auf dem Gelände der ArcelorMittal Bremen GmbH -
Die PowerWind GmbH, Kehrwieder 8, 20457 Hamburg, hat nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage des Typs PowerWind 90 mit 98 m Nabenhöhe, 90 m Rotordurchmesser, 143 m Gesamthöhe und 2,5 MW Leistung für Forschung und Entwicklung auf dem Gelände der ArcelorMittal Bremen GmbH, 28237 Bremen beantragt. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 1.6, Spalte 2 des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.
Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de (konkrete Adresse: http://
Bremen, 4. November 2010
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
Dienstort Bremen