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Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung und Betrieb einer 1 200 t Presse in Halle 4 im Südwerk der Daimler AG -

Veröffentlichungsdatum:15.08.2008 Inkrafttreten16.08.2008
Fundstelle Brem.ABl. 2008, S. 583
Bezug (Rechtsnorm)BImSchG § 4, BImSchG § 16, UVPG § 3c, UVPG § 3e
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung und Betrieb einer 1 200 t Presse in Halle 4 im Südwerk der Daimler AG - (Brem.ABl. 2008, S. 583)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:05.08.2008
Fassung vom:05.08.2008
Gültig ab:16.08.2008
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 4 BImSchG, § 16 BImSchG, § 3c UVPG, § 3e UVPG
Fundstelle:Brem.ABl. 2008, 583
Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung und Betrieb einer 1 200 t Presse in Halle 4 im Südwerk der Daimler AG -

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über
die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

– Errichtung und Betrieb einer 1 200 t Presse
in Halle 4 im Südwerk der Daimler AG –

Die Daimler AG, Mercedesstraße 1, 28309 Bremen, hat nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Errichtung und den Betrieb einer 1 200 t Presse in Halle 4 im Südwerk auf dem Grundstück Mercedesstraße 1, 28309 Bremen beantragt. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nr. 3.24. Spalte 1 des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.

Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.

Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de öffentlich zugänglich gemacht.

Bremen, den 5. August 2008

Gewerbeaufsicht des
Landes Bremen

Dienstort Bremen


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