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Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) -Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage-

Veröffentlichungsdatum:16.05.2014 Inkrafttreten17.05.2014
Fundstelle Brem.ABl. 2014, S. 297
Bezug (Rechtsnorm)BImSchG § 4, UVPG § 3c
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) -Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage- (Brem.ABl. 2014, S. 297)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:05.05.2014
Fassung vom:05.05.2014
Gültig ab:17.05.2014
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 4 BImSchG, § 3c UVPG
Fundstelle:Brem.ABl. 2014, 297
Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) -Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage-

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
-Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage-

Die Eurogate Container Terminal Bremerhaven GmbH, Senator-Borttscheller-Straße 1, 27568 Bremerhaven, hat nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt, auf dem Grundstück am Amerikaring in der Gemarkung Weddewarden, Flur 51, Flurstück 29, eine Windkraftanlage zu errichten und zu betreiben. Bei der Windkraftanlage handelt es sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nr. 1.6.2, Verfahrensart V, des Anhangs 1 zur Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG.

Es handelt sich gleichzeitig um ein Vorhaben nach Nr. 1.6.2 der Anlage 1 zum UVPG. Es wurde daher eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c Satz 1 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.

Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Bremerhaven, den 5. Mai 2014

Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
Dienstort Bremerhaven


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