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Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage -

Veröffentlichungsdatum:27.12.2016 Inkrafttreten28.12.2016
Fundstelle Brem.ABl. 2016, S. 1077
Bezug (Rechtsnorm)BImSchG § 4
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage - (Brem.ABl. 2016, S. 1077)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:23.12.2016
Fassung vom:23.12.2016
Gültig ab:28.12.2016
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 4 BImSchG
Fundstelle:Brem.ABl. 2016, 1077
Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage -

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage -

Die GefuE GmbH & Co. Geeste-Wind KG, Herrlichkeit 2, 28199 Bremen hat beantragt, auf dem Grundstück Westerwiese 22, 27576 Bremerhaven, eine Windkraftanlage zu errichten und zu betreiben. Das Vorhaben unterliegt der Genehmigungspflicht nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz in Verbindung mit Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Das Vorhaben ist gleichzeitig der Nr. 1.6.2 der Anlage 1 zum UVPG zuzuordnen. Es wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.

Die Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Bremerhaven, den 23. Dezember 2016

Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
Dienstort Bremerhaven


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