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Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage auf dem Grundstück Grauwallring 50 in Bremerhaven -

Veröffentlichungsdatum:22.04.2013 Inkrafttreten23.04.2013
Fundstelle Brem.ABl. 2013, S. 288
Bezug (Rechtsnorm)BImSchG § 4, UVPG § 3c
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage auf dem Grundstück Grauwallring 50 in Bremerhaven - (Brem.ABl. 2013, S. 288)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:16.04.2013
Fassung vom:16.04.2013
Gültig ab:23.04.2013
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 4 BImSchG, § 3c UVPG
Fundstelle:Brem.ABl. 2013, 288
Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage auf dem Grundstück Grauwallring 50 in Bremerhaven -

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage
auf dem Grundstück Grauwallring 50 in Bremerhaven -

Die Energie 3000 GmbH, Schulstraße 20, 27432 Alfstedt, hat nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt eine Windkraftanlage vom Typ ENERCON E-101 dem Grundstück Grauwallring 50, 27580 Bremerhaven, zu errichten und zu betreiben. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 1.6 Spalte 2 des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.

Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.

Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de öffentlich zugänglich gemacht.

Bremerhaven, den 16. April 2013

Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
Dienstort Bremerhaven


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