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Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung und Betrieb eines Kältemitteltanks in Halle 2

Veröffentlichungsdatum:18.06.2012 Inkrafttreten19.06.2012
Fundstelle Brem.ABl. 2012, S. 305
Bezug (Rechtsnorm)BImSchG § 4, BImSchG § 16, UVPG § 3a, UVPG § 3c
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung und Betrieb eines Kältemitteltanks in Halle 2 (Brem.ABl. 2012, S. 305)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:11.06.2012
Fassung vom:11.06.2012
Gültig ab:19.06.2012
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 4 BImSchG, § 16 BImSchG, § 3a UVPG, § 3c UVPG
Fundstelle:Brem.ABl. 2012, 305
Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung und Betrieb eines Kältemitteltanks in Halle 2

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Errichtung und Betrieb eines Kältemitteltanks in Halle 2

Die Daimler AG, Mercedesstraße 1, 28309 Bremen, hat nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) im Südteil des Werkes Bremen auf dem Grundstück Mercedesstraße 1, 28309 Bremen, die Errichtung und den Betrieb eines Kältemitteltanks in Halle 2 beantragt. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 3.24 Spalte 1 des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.

Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.

Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de öffentlich zugänglich gemacht.

Bremen, den 11. Juni 2012

Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
Dienstort Bremen


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