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Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung und Betrieb von 3 Blockheizkraftwerk-Modulen -

Veröffentlichungsdatum:02.08.2012 Inkrafttreten03.08.2012
Fundstelle Brem.ABl. 2012, S. 429
Bezug (Rechtsnorm)BImSchG § 4, BImSchG § 16, UVPG § 3c
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung und Betrieb von 3 Blockheizkraftwerk-Modulen - (Brem.ABl. 2012, S. 429)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:24.07.2012
Fassung vom:24.07.2012
Gültig ab:03.08.2012
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 4 BImSchG, § 16 BImSchG, § 3c UVPG
Fundstelle:Brem.ABl. 2012, 429
Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung und Betrieb von 3 Blockheizkraftwerk-Modulen -

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes
über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
– Errichtung und Betrieb von
3 Blockheizkraftwerk-Modulen –

Die hanseWasser Bremen GmbH, Schiffbauerweg 2, 28237 Bremen, hat nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Errichtung und den Betrieb von 3 BHKW-Modulen mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 10,58 MW sowie von 2 Heizkesseln mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von ca. 2,9 MW auf dem Betriebsgelände der Kläranlage Seehausen, Seehauser Landstraße 99, 28237 Bremen, beantragt. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 1.2b Spalte 2 des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.

Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.

Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de öffentlich zugänglich gemacht.

Bremen, den 24. Juli 2012

Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
Dienstort Bremen


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