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Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Errichtung und Betrieb von zwei neuen Wärmebehandlungsöfen -
Die Reiner Brach GmbH & Co. KG, Wilhelm-Karmann-Str. 5, 28237 Bremen, hat nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Änderung des Warmwalzwerkes auf dem Hüttengelände der ArcelorMittal Bremen GmbH, 28237 Bremen, beantragt. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 3.6, Spalte 1 des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.
Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de öffentlich zugänglich gemacht.
Bremen, den 18. Dezember 2012
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
Dienstort Bremen