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Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Erweiterung der bestehenden Heizkraftwerkes um ein Blockheizkraftwerk -

Veröffentlichungsdatum:28.07.2011 Inkrafttreten29.07.2011
Fundstelle Brem.ABl. 2011, S. 795
Bezug (Rechtsnorm)BImSchG § 4, UVPG § 3c
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Erweiterung der bestehenden Heizkraftwerkes um ein Blockheizkraftwerk - (Brem.ABl. 2011, S. 795)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:12.07.2011
Fassung vom:12.07.2011
Gültig ab:29.07.2011
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 4 BImSchG, § 3c UVPG
Fundstelle:Brem.ABl. 2011, 795
Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Erweiterung der bestehenden Heizkraftwerkes um ein Blockheizkraftwerk -

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes
über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
– Erweiterung der bestehenden Heizkraftwerkes
um ein Blockheizkraftwerk –

Die swb Services GmbH & Co. KG, Theodor-Heuss-Allee 20, 28215 Bremen, hat nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Aufstellung und den Betrieb eines Blockheizkraftwerkes als Erweiterung des bestehenden Heizwerkes in der Antwerpener Straße 13, 28259 Bremen, beantragt. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 1.4 bb Spalte 2 des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.

Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.

Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de öffentlich zugänglich gemacht.

Bremen, den 12. Juli 2011

Gewerbeaufsicht
des Landes Bremen
Dienstort Bremen


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