|
|
Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes
über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
– Erweiterung der bestehenden Heizkraftwerkes
um ein Blockheizkraftwerk –
Die swb Services GmbH & Co. KG, Theodor-Heuss-Allee 20, 28215 Bremen, hat nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Aufstellung und den Betrieb eines Blockheizkraftwerkes als Erweiterung des bestehenden Heizwerkes in der Antwerpener Straße 13, 28259 Bremen, beantragt. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 1.4 bb Spalte 2 des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.
Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de öffentlich zugänglich gemacht.
Bremen, den 12. Juli 2011
Gewerbeaufsicht
des Landes Bremen
Dienstort Bremen