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Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Erweiterung des Presswerks in Halle 5 sowie Verlagerung von Logistikflächen in die neu zu errichtende Halle 62
Die Daimler AG, Mercedesstr. 1, 28309 Bremen, hat nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für das Werk Bremen auf dem Grundstück Mercedesstraße 1, 28309 Bremen, die Erweiterung des Presswerks in Halle 5 sowie die Verlagerung von Logistikflächen in die neu zu errichtende Halle 62 im Südwerk beantragt. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 3.24 G des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.
Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Bremen, den 28. Dezember 2016
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
Dienstort Bremen