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Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Erweiterung und Modernisierung der Autobahnmeisterei Hemelingen -

Veröffentlichungsdatum:08.12.2016 Inkrafttreten09.12.2016
Fundstelle Brem.ABl. 2016, S. 1025
Bezug (Rechtsnorm)UVPG § 3a, UVPG § 3c
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Erweiterung und Modernisierung der Autobahnmeisterei Hemelingen - (Brem.ABl. 2016, S. 1025)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:02.12.2016
Fassung vom:02.12.2016
Gültig ab:09.12.2016
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 3a UVPG, § 3c UVPG
Fundstelle:Brem.ABl. 2016, 1025
Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Erweiterung und Modernisierung der Autobahnmeisterei Hemelingen -

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Erweiterung und Modernisierung der Autobahnmeisterei Hemelingen -

Es ist geplant, die Autobahnmeisterei Hemelingen zu erweitern und zu modernisieren. Die geplante Maßnahme zielt auf eine Optimierung des Betriebsablaufes unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte ab. Es sind der Neubau einer Kfz-Werkstatt, einer Kfz-Garage, einer Kleingarage und eines Unterstands vorgesehen sowie der Neubau von sieben Schüttboxen und die Befestigung von Parkflächen.

Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG für das o.g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Das Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung wird hiermit der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Diese Feststellung schließt eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Bauvorhabens nicht ein und kann gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig angefochten werden.

Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.bau.bremen.de im Bereich Verkehr öffentlich zugänglich gemacht.

Bremen, den 2. Dezember 2016

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr


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