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Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Erweiterung und Modernisierung der Autobahnmeisterei Hemelingen -
Es ist geplant, die Autobahnmeisterei Hemelingen zu erweitern und zu modernisieren. Die geplante Maßnahme zielt auf eine Optimierung des Betriebsablaufes unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte ab. Es sind der Neubau einer Kfz-Werkstatt, einer Kfz-Garage, einer Kleingarage und eines Unterstands vorgesehen sowie der Neubau von sieben Schüttboxen und die Befestigung von Parkflächen.
Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG für das o.g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Das Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung wird hiermit der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Diese Feststellung schließt eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Bauvorhabens nicht ein und kann gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig angefochten werden.
Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.bau.bremen.de im Bereich Verkehr öffentlich zugänglich gemacht.
Bremen, den 2. Dezember 2016
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr