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Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Gleisersatzbau der Straßenbahnabstellanlage auf dem Betriebshof der BSAG in der Bremer Neustadt -

Veröffentlichungsdatum:23.03.2016 Inkrafttreten24.03.2016
Fundstelle Brem.ABl. 2016, S. 190
Bezug (Rechtsnorm)UVPG § 3a, UVPG § 3c
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Gleisersatzbau der Straßenbahnabstellanlage auf dem Betriebshof der BSAG in der Bremer Neustadt - (Brem.ABl. 2016, S. 190)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:17.03.2016
Fassung vom:17.03.2016
Gültig ab:24.03.2016
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 3a UVPG, § 3c UVPG
Fundstelle:Brem.ABl. 2016, 190
Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Gleisersatzbau der Straßenbahnabstellanlage auf dem Betriebshof der BSAG in der Bremer Neustadt -

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Gleisersatzbau der Straßenbahnabstellanlage auf dem Betriebshof
der BSAG in der Bremer Neustadt –

Es ist geplant, die Straßenbahnabstellanlage auf dem Betriebshof der BSAG in der Bremer Neustadt umzubauen und die verschlissenen Gleise auszutauschen. Die Baumaßnahmen werden auf dem Betriebsgelände der BSAG umgesetzt.

Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG für das o.g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Das Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung wird hiermit der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Diese Feststellung schließt eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Bauvorhabens nicht ein und kann gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig angefochten werden.

Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.bau.bremen.de im Bereich Verkehr öffentlich zugänglich gemacht.

Bremen, den 17. März 2016

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr


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