Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Gleisersatzbaumaßnahme in der Gröpelinger Heerstraße zwischen Lindenhofstraße/Ritterhuder Straße und Waller Friedhof -

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Gleisersatzbaumaßnahme in der Gröpelinger Heerstraße zwischen Lindenhofstraße/Ritterhuder Straße und Waller Friedhof -

Veröffentlichungsdatum:28.05.2014 Inkrafttreten29.05.2014
Fundstelle Brem.ABl. 2014, S. 320
Bezug (Rechtsnorm)UVPG § 3a, UVPG § 3c
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Gleisersatzbaumaßnahme in der Gröpelinger Heerstraße zwischen Lindenhofstraße/Ritterhuder Straße und Waller Friedhof - (Brem.ABl. 2014, S. 320)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:19.05.2014
Fassung vom:19.05.2014
Gültig ab:29.05.2014
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 3a UVPG, § 3c UVPG
Fundstelle:Brem.ABl. 2014, 320
Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Gleisersatzbaumaßnahme in der Gröpelinger Heerstraße zwischen Lindenhofstraße/Ritterhuder Straße und Waller Friedhof -

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Gleisersatzbaumaßnahme in der Gröpelinger Heerstraße zwischen
Lindenhofstraße/Ritterhuder Straße und Waller Friedhof -

Es ist geplant, den Gleisachsabstand auf der vorhandenen Strecke der Straßenbahnlinien 2 und 10, sowie der Nachtlinie N10, in der Gröpelinger Heerstraße zwischen Lindenhofstraße/Ritterhuder Straße und dem Waller Friedhof von gegenwärtig 2,75 m auf 3,05 m aufzuweiten. Die Nebenanlagen bleiben weitestgehend unverändert.

Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG für das o.g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Das Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung wird hiermit der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Diese Feststellung schließt eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Bauvorhabens nicht ein und kann gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig angefochten werden.

Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.bau.bremen.de im Bereich Verkehr öffentlich zugänglich gemacht.

Bremen, den 19. Mai 2014

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.