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Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Temporäre Aufstellung und Betrieb von 3 BHKW-Containeranlagen -

Veröffentlichungsdatum:04.05.2011 Inkrafttreten05.05.2011
Fundstelle Brem.ABl. 2011, S. 401
Bezug (Rechtsnorm)BImSchG § 4, BImSchG § 16, UVPG § 3c
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Temporäre Aufstellung und Betrieb von 3 BHKW-Containeranlagen - (Brem.ABl. 2011, S. 401)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:27.04.2011
Fassung vom:27.04.2011
Gültig ab:05.05.2011
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 4 BImSchG, § 16 BImSchG, § 3c UVPG
Fundstelle:Brem.ABl. 2011, 401
Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Temporäre Aufstellung und Betrieb von 3 BHKW-Containeranlagen -

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über
die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

– Temporäre Aufstellung und Betrieb von
3 BHKW-Containeranlagen –

Die hanseWasser Bremen GmbH, Schiffbauerweg 2, 28237 Bremen, hat nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die temporäre Aufstellung und den Betrieb von 3 BHKW-Containeranlagen während der ca. 1,5 Jahre andauernden Bauzeit zur Erneuerung der Generatormotoren in der Seehauser Landstraße 99, 28237 Bremen, beantragt. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 1.4bb Spalte 2 des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.

Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.

Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de öffentlich zugänglich gemacht.

Bremen, den 27. April 2011

Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
Dienstort Bremen


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