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Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG)

Veröffentlichungsdatum:21.11.2008 Inkrafttreten22.11.2008
Fundstelle Brem.ABl. 2008, S. 947
Bezug (Rechtsnorm)BImSchG § 4, BImSchG § 16, UVPG § 3c
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) (Brem.ABl. 2008, S. 947)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:05.11.2008
Fassung vom:05.11.2008
Gültig ab:22.11.2008
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 4 BImSchG, § 16 BImSchG, § 3c UVPG
Fundstelle:Brem.ABl. 2008, 947
Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG)

Bekanntmachung nach § 3a des
Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG)

Die Firma Optima-Entsorgungs-GmbH (OEG), Carsten-Börger-Str. 2, 27572 Bremerhaven, hat nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt, die Bodensanierungsanlage für mineralische Abfälle auf dem Grundstück Dockstraße 6 in Bremerhaven wesentlich zu ändern. Die Änderung beinhaltet die Erhöhung der PCB-Grenzwerte für die Feststoffwerte. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nr. 8.7 Spalte 1 und Nr. 8.12 Spalte 1 des Anhangs der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV).

Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG durchgeführt.

Die Einschätzung aufgrund der überschlägigen Prüfung nach dem UVPG hat zu der Feststellung geführt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist, da durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Die Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de öffentlich zugänglich gemacht.

Bremen, den 5. November 2008

Der Senator für Umwelt, Bau,
Verkehr und Europa


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