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Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG)

Veröffentlichungsdatum:30.01.2007 Inkrafttreten31.01.2007
Fundstelle Brem.ABl. 2007, S. 173
Bezug (Rechtsnorm)BImSchG § 16, UVPG § 3c, UVPG § 3e
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) (Brem.ABl. 2007, S. 173)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:12.01.2007
Fassung vom:12.01.2007
Gültig ab:31.01.2007
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 16 BImSchG, § 3c UVPG, § 3e UVPG
Fundstelle:Brem.ABl. 2007, 173
Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG)

Bekanntmachung nach § 3a des

Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG)

Die Lloyd Werft Bremerhaven GmbH, Brückenstraße 25, 27568 Bremerhaven, hat nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragt, die Anlage nach Ziffer 3.18, Spalte 1, des Anhangs zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) wesentlich zu ändern. Die Änderung umfasst die Errichtung einer neuen zentralen Gasversorgungsstation.

Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.

Bremerhaven, den 12. Januar 2007

Gewerbeaufsicht des
Landes Bremen
Dienstort Bremerhaven


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