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Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) – Änderung an der
Kesselwagenstation – Methanoleinlagerung –
Die HGM Energy GmbH, Windhukstr. 1-3, 28237 Bremen, hat nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz die Änderung der Kesselwagenstation auf dem Grundstück Windhukstr. 1-3, 28237 Bremen, beantragt. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 9.2 Spalte 1 und 9.35 Spalte 2 des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.
Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de öffentlich zugänglich gemacht.
Bremen, den 14. Oktober 2011
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
Dienstort Bremen