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Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG)
– Änderung des Tanklagers Kalihafen –
Die Weser-Petrol Seehafentanklager GmbH & Co. KG, Cuxhavener Str. 42/44, 28217 Bremen, hat nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Änderung des Tanklagers Kalihafen an der Waterbergstraße 9, 28237 Bremen beantragt. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 9.2 Spalte 1 und Nummer 8.1b Spalte 2 des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.
Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de öffentlich zugänglich gemacht.
Bremen, den 12. September 2011
Gewerbeaufsicht
des Landes Bremen
Dienstort Bremen