Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) - Änderung Tanklager -

Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) - Änderung Tanklager -

Veröffentlichungsdatum:25.06.2009 Inkrafttreten26.06.2009
Fundstelle Brem.ABl. 2009, S. 597
Bezug (Rechtsnorm)BImSchG § 16, UVPG § 3a, UVPG § 3c, UVPG § 3e
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) - Änderung Tanklager - (Brem.ABl. 2009, S. 597)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:16.06.2009
Fassung vom:16.06.2009
Gültig ab:26.06.2009
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 16 BImSchG, § 3a UVPG, § 3c UVPG, § 3e UVPG
Fundstelle:Brem.ABl. 2009, 597
Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) - Änderung Tanklager -

Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG)
– Änderung Tanklager –

Die Bominflot Tanklager Bremerhaven GmbH, Steubenstraße 13, 27568 Bremerhaven, hat beantragt, den Teilbetrieb zur Zwischenlagerung und Behandlung von Slop-Ölen wesentlich zu ändern. Das Erfordernis zur Änderungsgenehmigung ergibt sich aus § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz in Verbindung mit Ziffer 9.2, Spalte 1 und 8.10, Spalte 1 Buchstabe a des Anhangs zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Die Änderung umfasst die Errichtung und den Betrieb einer Ultrafiltrationsanlage, einschließlich Behälter zur Lagerung und Behandlung von Slop-Ölen.

Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 3c Satz 1 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.

Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de öffentlich zugänglich gemacht.

Bremerhaven, den 16. Juni 2009

Gewerbeaufsicht des
Landes Bremen
Dienstort Bremerhaven


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.