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Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG)
– Änderung Tanklager –
Die Bominflot Tanklager Bremerhaven GmbH, Steubenstraße 13, 27568 Bremerhaven, hat beantragt, den Teilbetrieb zur Zwischenlagerung und Behandlung von Slop-Ölen wesentlich zu ändern. Das Erfordernis zur Änderungsgenehmigung ergibt sich aus § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz in Verbindung mit Ziffer 9.2, Spalte 1 und 8.10, Spalte 1 Buchstabe a des Anhangs zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Die Änderung umfasst die Errichtung und den Betrieb einer Ultrafiltrationsanlage, einschließlich Behälter zur Lagerung und Behandlung von Slop-Ölen.
Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 3c Satz 1 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de öffentlich zugänglich gemacht.
Bremerhaven, den 16. Juni 2009
Gewerbeaufsicht des
Landes Bremen
Dienstort Bremerhaven